Durch etliche Sonderzuschüsse und günstige Kredite können sich Bauherren vom Staat zusätzliches Geld für die energetische Sanierung ihres Gebäudes beschaffen. Gefördert werden Maßnahmen die der Minderung des CO² Ausstoßes bei bestehenden Gebäuden dienen.
Dabei können Einzelmaßnahmen oder die Sanierung des Gebäudes zu einem KFW Effizienzhaus gefördert werden. Bei der Einzelmaßnahmen Förderung ist auch die Kombination von Maßnahmen möglich. So wird der Austausch des alten Heizkessels gegen ein modernes Brennwertgerät in Kombination mit dem Einbau einer Heizungsumwälzpumpe der Effizienzklasse A gefördert. Dabei muss aber der vorhandene Heizkessel gegen ein Brennwertgerät ausgetauscht werden. Es spielt allerdings keine Rolle ob es sich um einen Öl oder Gasbrennwertkessel handelt. Alternativ kann auch ein Mini BHKW installiert werden. Bei größeren Heizungsanlagen über 50 kW können auch Niedertemperaturkessel mit nachgeschaltetem Brennwertwärmetauscher unter die Förderung fallen.
Nicht nur der Austausch des Heizkessels wird gefördert, sondern auch weitere Energie sparende Maßnahmen an der Heizungsanlage, wie eine Schornsteinanpassung, der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage oder auch ein Austausch der Heizkörper. Für diese Einzelmaßnahmen erhält man einen Zuschuss von maximal 5% der förderfähigen Investitionskosten in Höhe von maximal 2500€ pro Wohneinheit.
Dabei darf aber die Investitionssumme für die Energie optimierenden Maßnahmen 6000 Euro nicht unterschreiten und der Förderbetrag muss mindestens 300 Euro betragen.